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ALLGEMEINE CHECKLISTE FÜR DEN URLAUB MIT HUND |
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EINREISEBESTIMMUNGEN |
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Ihr Hund (wie auch jedes Haustier) kann – abgesehen von wenigen Ausnahmen – mit Ihnen nach Österreich (wie auch in ein anderes EU-Land). Es gelten folgende Bestimmungen:
- Der Hund benötigt einen elektronischen Mikrochip (Seit dem 3. Juli 2011 dürfen Tiere nur mehr mittels Mikrochip gekennzeichnet werden) oder eine noch deutlich lesbare, vor dem 3. Juli 2011 erfolgte Tätowierung.
- Eine Tollwutimpfung ist erforderlich wurde (diese sollte mindestens 21 Tage alt sein; das Tier muss mindestens 12 Wochen alt gewesen sein, wenn die erste Impfung durchgeführt wurde. Die Impfung muss von einem ermächtigten Tierarzt durchgeführt worden sein).
- Erforderlich ist ein gültiger EU-Heimtierausweis (Pet Passport). Der Heimtierausweis enthält auch Angaben über die Halterin/den Halter des Tieres.
- Es dürfen maximal insgesamt fünf Hunde pro Person mitgeführt werden. Diese Anzahl darf überschritten werden, wenn schriftlich nachgewiesen wird, dass die Tiere zur Teilnahme an Wettbewerben, Ausstellungen oder Sportveranstaltungen bzw. zum Training für solche Veranstaltungen und älter als 6 Monate sind.
- Es gibt keine Hunderasse, deren Einreise nach Österreich verboten ist.
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ANREISE |
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Per Bahn mit einem Hund anreisen ist problematisch. Schließlich muss der Hund auch irgendwann mal nach draußen. Per Pkw sind häufige Pausen weniger problematisch.
- Kleine und ungefährliche Tiere können in den Zügen der ÖBB in geeigneten Transportbehältern kostenlos mitgenommen werden.
- Man braucht kein Behältnis für den Hund, wenn er mit Maulkorb und Leine gesichert ist. Jedoch benötigt man in diesem Fall ein Ticket.
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HUNDETRANSPORT IM AUTO |
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Es muss sichergestellt werden, dass sich der Vierbeiner nicht frei im Auto bewegen und somit den Fahrer ablenken kann. Der Hund muss so gesichert sein, dass er auch bei einem Zusammenstoß nicht durch das Fahrzeug geschleudert wird. Es gibt dazu drei Möglichkeiten:
- Rücksitz / Rückbank: Man benötigt ein speziell für Hunde hergestelltes Brustgeschirr, welches auf Sicherheit geprüft wurde. Auf keinen Fall darf der Vierbeiner an seinem Halsband angeschnallt werden.
- Hunde-Autositz: Besonders gut geeignet sind sie für kleinere Hunde. Der Sitz lässt sich einfach am Beifahrersitz installieren oder an der Rückbank. Es empfiehlt sich eine enge Einstellung des Sitzes, damit der Hund nicht vom Hundesitz springt.
- Transportbox: Hierbei handelt es sich um das sicherste Transportmittel für Hunde. Je kleiner und enger der Raum ist, desto mehr wird das Tier bei einem Unfall geschützt. Außerdem vermittelt die Transportbox den Hunden ein Gefühl von Sicherheit, da es sich um eine Art Höhle handelt.
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VERSCHIEDENE VORSCHRIFTEN |
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In Wien, Niederösterreich und Vorarlberg gibt es Listen, auf denen „Kampfhunde“ vermerkt sind. Besitzer jener Hunde müssen unterschiedliche Auflagen erfüllen. Siehe die entsprechende Regelungen! |
Falls es in einer Gemeinde/in einem Bundesland keine tsprechende Vorschriften gibt, sind folgende Bestimmungen üblich:
- Maulkorb- oder Leinenzwang für Hunde außerhalb von umzäunten oder abgeschlossenen Grundstücken und Häusern in Wohngebieten
- Hunde im Grünland sind an der Leine zu halten oder haben einen Maulkorb zu tragen
- Beißkorbpflicht an bestimmten Orten (z.B. öffentliche Verkehrsmittel)
- Verbot des Mitführens von Hunden auf Kinderspielplätzen
- Verpflichtung zur Beseitigung von Hundeexkrementen
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INNENSTADT UND ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL |
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Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln sind in der Regel berechtigt, kleine (ungefährliche) Tiere in geeigneten Behältnissen kostenlos mitzunehmen. |
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Die Behältnisse müssen jedoch so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Anlagen und Beförderungsmitteln ausgeschlossen sind. |
Für Hunde besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln in der Regel eine Maulkorb- und Leinenpflicht. In den meisten Fällen muss für die Mitnahme eines Hundes ein ermäßigter Fahrschein gelöst werden. |
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RESTAURANTS UND HOTELS |
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RESTAURANTS: In Österreich ist das meistens kein Problem, denn viele Lokale heißen die Vierbeiner Willkommen. Aber auch in Österreich findet man hin und wieder Schilder mit „Wir müssen draußen bleiben“ an den Türen. Und dass, obwohl laut Gesetz Hunde Zugang zu öffentlichen Bereichen von Bars und Restaurants haben. Sie müssen nur an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen. Wenn es keine speziellen Bestimmungen auf kommunaler Ebene gibt, darf aber der Besitzer eines öffentlich zugänglichen Lokals selbst entscheiden, ob ein Tier mitgenommen werden darf oder nicht. |
HOTELS:
Heutzutage, im Zeitalter von Online-Reservierung von Unterkünften, braucht man nicht unbedingt eine Liste von hundefreundlichen Hotels, denn alle großen Portale für Hotel-, Bed-and-Breakfast- und Ferienwohnug-Suche (beispielsweise BOOKING.COM) bieten eine Filterfunktion „Haustiere Erlaubt“ an. Beim genannten booking.com brauchen Sie nur bei Filtern nach: und Hotelausstattung das Kästchen Haustiere erlaubt ankreuzen, dann werden die entsprechende Unterkünfte (die sich wiederum nach Hotels, Ferienwohnung, etc. ausfiltern lassen) angezeigt. |
Gefährliche Hunde (auch als „Kampfhunde“ eingestuft) sind in den Hotels nicht willkommen! Es empfiehlt sich daher, mit dem Hotel/Unterkunftanbieter direkten Kontakt zu suchen. |
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