Essen und Trinken

Uhudler



Der Uhudler st ein österreichischer Wein aus dem Südburgen­land. Die Besonderheit dieses Weine ist, dass er aus Trauben hergestellt wird, die von Amerikanerreben abstammen. Der Wein wird aus Trauben ver­schie­dener Sorten als Verschnitt hergestellt. Der Geschmack erinnert sehr stark an Erdbeeren oder schwarze Ribiseln (Jo­han­nis­beeren).
Die Rebsorten sind Direktträger (Rebstöcke, der nicht gepfropft wurden, also auf ihren eigenen Wur­zeln wachsen) und sehr resistent gegen die Reb­laus und andere Krankheiten. Aus diesem Grund müssen sie nur wenig ge­spritzt und gedüngt wer­den. Der Wein hat einen etwas höheren Me­tha­nol­ge­halt als die Weine aus traditionellen eu­ro­pä­ischen Rebsorten, aber aus heutiger wis­sen­schaft­li­cher Sicht ist dies gesundheitlich keinesfalls bedenklich.

Ohne die Reblaus, die um 1860 die europäischen Weingärten vernichtete und 1870 auch Österreich erreichte, gäbe es heute keinen Uhudler. Zur Be­kämp­fung dieses Schädlings brachten die Winzer amerikanische, reblausresistente Weinreben nach Europa. Die daraus gekelterten Weine entsprachen zwar nicht den gewohnten Geschmacksrichtungen, aber man gewöhnte sich an sie. Am Anfang des 20. Jahrhunderts wurde dann die Veredlungsmethode ein­ge­führt, bei der amerikanische Reben als Un­ter­lage dienten und europäische Reben den früch­te­tra­genden Teil boten. Diese Direktträgerweine wurden später Uhudler genannt, eine Bezeichnung, die in den 1950ern im Südburgenland entstand.
Eine Legende zur Abstammung des Na­mens besagt, dass, als die Männer nach ex­ten­si­vem Genuss des Weines mit Ringen unter den Augen zu ihren Frauen gingen, diese zu ihnen sag­ten: "Du schaust ja aus wie ein Uhu!".
Lange Zeit hielt sich die Legende, dass, weil der Wein von Direktträgern einen höheren Anteil an Me­tha­nol enthielt, er gesundheitsschädlich sei. Aus die­sem Grund wur­de der Uhudler in den 1970er Jah­ren in Österreich nur als "Haus­trunk" (Anbau für den Eigenbedarf) erlaubt und sein Verkauf verboten. Die Menge des Haustrunks durfte bei 400 Liter je im Weinbau voll­be­schäf­tig­ten Person und Jahr liegen. Pro Betrieb galt die Höchstmenge von 3000 Liter im Jahr.  
Als infolge des Glykolwein-Skandals im Jahr 1985 das Österreichische Weingesetz verschärft wurde, wurde der Begriff "Haustrunk“ gestrichen und somit der Uhudler völlig verboten.
Das änderte sich erst im Jahr 1992. Bis dahin wurden (vor allem im Süd­bur­genland) zehntausende Liter Uhudler von Kellereiinspektoren entsorgt. Der le­gen­däre „Rübezahl“ Johann Trinkl, ein be­rühmter Uhudler-Wein­bauer, kämpfte jahrelang für den Erhalt dieses Weines.
Aufgrund intensiver Bemühungen und Vorsprachen bei politischen Vertretern durch den Verein der Freunde des Uhudler wurde der Uhudler in die Weingesetzesnovelle vom August 1992 auf­ge­nom­men. Daraufhin veranlasste der Burgen­län­di­sche Landtag, dass sieben Di­rekt­trä­ger­sor­ten (Ripatella, De­la­ware, Concordia, Elvira, Noah, Isabella und Othello) in der Rebsor­ten­ver­ord­nung zugelassen wurden. Es gab aber die Auflage, den Uhudler nicht mit Edel­weinen zu verschneiden und nur in den Erzeu­ger­ge­mein­den zu verkaufen.
1992 wurde schließlich das Österreichische Weingesetz no­vel­liert und seit­dem darf man den Uhudler wieder legal keltern, trinken – und ver­kau­fen. Mehrere Gut­achten bescheinigen dem Uhudler seine Unbe­denk­lich­keit. Heute wird der Uhudler aus mehreren, roten und weißen Direkt­trä­ger­sor­ten wieder her­ge­stellt. Die Reben, aus denen der Uhudler erstellt wird, haben klingende Namen wie: Concord, Isabella, Elvira, Clinton, Ripa­del­la und Noah. Die Trauben sind aus Kreuzungen der euro­pä­ischen Vitis vinifera mit der ame­rikanischen Vitis labrusca und Vitis riparia entstanden.
Ripatella-Trauben (Lizenz)
Mit dem EU-Beitritt Österreichs im Jahr 1995 und der damit in Kraft tre­ten­den EU-Wein­marktordnung sind einige Di­rekt­trä­ger­sor­ten für die Weinproduktion erneut nicht mehr zulässig. Mit der Rebsorten­klas­si­fi­zie­rung in der Wein­bauverordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 14. Mai 2003 gelten alle zum Zeitpunkt des Inkrattretens der Verordnung aus­ge­pflanz­ten Rebsorten, mit einigen genannten Ausnahmen, bis zum 31. 12. 2030 als vorübergehend zugelassene Rebsorten. Damit sind die Uhudlersorten Ripatella, Delaware, Concordia und Elvira als vor­über­ge­hend zugelassene Rebsorten einzustufen und können zumindest bis 2030 unbeschränkt in Verkehr gesetzt werden.
Der Uhudler hat im Südburgenland für einen Auf­schwung gesorgt und ist in­zwischen ein wichtiger Wirtschaftszweig. Der Uhudler ist das Aushängeschild des Süd­bur­gen­lan­des. Wenn der Uhudler ver­schwin­det, wäre das eine Kata­stro­phe. Deshalb fordern alle Parteien, dass sich die Regierung auf EU-Ebene für den Erhalt und die Zulassung von Uhudler-Rebflächen über das Jahr 2030 hinaus einsetzt.
Die Gemeinde Heiligenbrunn (im Bezirk Güssing) gilt als die Uhudler-Ge­mein­de schelchthin. Die etwa 150 aus Holz und Lehm gebauten und mit Stroh ge­deckten kleinen Kellerstöckl (Keller) sind absolut sehenswert. In einigen von ihnen findet man urig-gemütliche Buschenschanken.
Die Qualität des Uhudlers wurde in den letzten Jah­ren durch bessere Keller­techniken, bessere Aus­bil­dung der Produzenten und den Kontrollen seitens des Vereins "Freunde des Uhudlers" deutlich verbessert. Alljährlich werden drei Ver­kos­tun­gen im Rahmen einer Kostkommission durchgeführt, bei denen die Weine auf Sor­ten­cha­rak­ter, Reintönigkeit und Sauberkeit ge­prüft werden. Neben der sen­so­rischen Überprüfung werden die Weine auch noch chemisch überprüft. Nur die Weine, die die Prü­fung bestehen, dürfen die Bezeichnung "Uhudler", sowie das Gemein­schafts­eti­kett tragen, wie auch den Ori­gi­nalkorken mit Uhudler-Ein­druck. Der Name Uhudler ist markenrechtlich geschützt und darf aus­schließ­lich im Südburgenland (in Jennersdorf, Güssing und Oberwart) ver­wendet werden.
Im Burgenland wurde, um einheimische ku­li­narische Traditionen zu pfle­gen, ein Slow-Food-Convivium gegründet. Eine der (de facto nur von der Agrar­lobby der EU) bedrohten Spezialitäten ist der Uhudler. Wenn es nach der EU ginge, müssten alle Direktträger-Reben in­ner­halb weniger Jahre aus Europa verschwinden. Der vordergründige Anlass für dieses Verbot ist, wie bereits erläutert, der höhere Methanolgehalt im Wein. Die Wahrheit liegt aber in der Weinüberproduktion in der EU. Kälte­re­sis­ten­te Reben wie die Ame­ri­ka­ner­reben würden auch in nördlichen Gegenden Weinanbau er­mö­gli­chen. Nur verständlich, dass die Agrarminister der Über­schuss pro­du­zie­ren­den Mittelmeerländer deshalb Weine wie den Uhudler angreifen. Das Slow- Food-Con­vivium will daher den Uhudler unter den Schutz eines internationalen Prä­sidiums stellen.    

Weil eine Anfechtung der EU-Richtlinie höchst­wahr­schein­lich zum Scheitern verurteilt wäre, wurde, um den Fortbestand des Uhudlers auch nach 2030 zu sichern, vorgeschlagen, relevante Weinsorten in das Obst­wein­ge­setz einzugliedern, da dieses Gesetz größtenteils auf Bundesebene be­stimmt wird und somit von den EU-Gesetzen unberührt bliebe.

Wegen der massiven rechtlichen und fachlichen Bedenken gegen eine solche "Ver­klei­dung" des Uhudlers als Obstwein, braucht es deshalb eine sicherere Lösung. Nach EU-Recht verboten sind nur ein kleiner Teil der Uhudler-Reben. Zahlreiche Sorten dürfen als sogenannte "Kreuzungen mit der Edel­weinrebe Vitis vinifera" ganz legal angebaut werden, sobald sie in die Burgenländische Wein­bau­ver­ord­nung aufgenommen seien. Burgenlands Agrar­lan­desrätin Verena Dunst (SPÖ) will genau das: Zehn Uhudler-Rebsorten in die Bur­gen­län­di­sche Wein­bau­ver­ord­nung auf­neh­men lassen. Damit wäre der zeitlich unbegrenzte Anbau im Südburgenland möglich.
 
 
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