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Der Uhudler st ein österreichischer Wein aus dem Südburgenland. Die Besonderheit dieses Weine ist, dass er aus Trauben hergestellt wird, die von Amerikanerreben abstammen. Der Wein wird aus Trauben verschiedener Sorten als Verschnitt hergestellt. Der Geschmack erinnert sehr stark an Erdbeeren oder schwarze Ribiseln (Johannisbeeren). |
Die Rebsorten sind Direktträger (Rebstöcke, der nicht gepfropft wurden, also auf ihren eigenen Wurzeln wachsen) und sehr resistent gegen die Reblaus und andere Krankheiten. Aus diesem Grund müssen sie nur wenig gespritzt und gedüngt werden. Der Wein hat einen etwas höheren Methanolgehalt als die Weine aus traditionellen europäischen Rebsorten, aber aus heutiger wissenschaftlicher Sicht ist dies gesundheitlich keinesfalls bedenklich. |
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Ohne die Reblaus, die um 1860 die europäischen Weingärten vernichtete und 1870 auch Österreich erreichte, gäbe es heute keinen Uhudler. Zur Bekämpfung dieses Schädlings brachten die Winzer amerikanische, reblausresistente Weinreben nach Europa. Die daraus gekelterten Weine entsprachen zwar nicht den gewohnten Geschmacksrichtungen, aber man gewöhnte sich an sie. Am Anfang des 20. Jahrhunderts wurde dann die Veredlungsmethode eingeführt, bei der amerikanische Reben als Unterlage dienten und europäische Reben den früchtetragenden Teil boten. Diese Direktträgerweine wurden später Uhudler genannt, eine Bezeichnung, die in den 1950ern im Südburgenland entstand. |
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Eine Legende zur Abstammung des Namens besagt, dass, als die Männer nach extensivem Genuss des Weines mit Ringen unter den Augen zu ihren Frauen gingen, diese zu ihnen sagten: "Du schaust ja aus wie ein Uhu!".
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Lange Zeit hielt sich die Legende, dass, weil der Wein von Direktträgern einen höheren Anteil an Methanol enthielt, er gesundheitsschädlich sei. Aus diesem Grund wurde der Uhudler in den 1970er Jahren in Österreich nur als "Haustrunk" (Anbau für den Eigenbedarf) erlaubt und sein Verkauf verboten. Die Menge des Haustrunks durfte bei 400 Liter je im Weinbau vollbeschäftigten Person und Jahr liegen. Pro Betrieb galt die Höchstmenge von 3000 Liter im Jahr. |
Als infolge des Glykolwein-Skandals im Jahr 1985 das Österreichische Weingesetz verschärft wurde, wurde der Begriff "Haustrunk“ gestrichen und somit der Uhudler völlig verboten. |
Das änderte sich erst im Jahr 1992. Bis dahin wurden (vor allem im Südburgenland) zehntausende Liter Uhudler von Kellereiinspektoren entsorgt. Der legendäre „Rübezahl“ Johann Trinkl, ein berühmter Uhudler-Weinbauer, kämpfte jahrelang für den Erhalt dieses Weines. |
Aufgrund intensiver Bemühungen und Vorsprachen bei politischen Vertretern durch den Verein der Freunde des Uhudler wurde der Uhudler in die Weingesetzesnovelle vom August 1992 aufgenommen. Daraufhin veranlasste der Burgenländische Landtag, dass sieben Direktträgersorten (Ripatella, Delaware, Concordia, Elvira, Noah, Isabella und Othello) in der Rebsortenverordnung zugelassen wurden. Es gab aber die Auflage, den Uhudler nicht mit Edelweinen zu verschneiden und nur in den Erzeugergemeinden zu verkaufen. |
1992 wurde schließlich das Österreichische Weingesetz novelliert und seitdem darf man den Uhudler wieder legal keltern, trinken – und verkaufen. Mehrere Gutachten bescheinigen dem Uhudler seine Unbedenklichkeit. Heute wird der Uhudler aus mehreren, roten und weißen Direktträgersorten wieder hergestellt. Die Reben, aus denen der Uhudler erstellt wird, haben klingende Namen wie: Concord, Isabella, Elvira, Clinton, Ripadella und Noah. Die Trauben sind aus Kreuzungen der europäischen Vitis vinifera mit der amerikanischen Vitis labrusca und Vitis riparia entstanden. |
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Ripatella-Trauben (Lizenz) |
Mit dem EU-Beitritt Österreichs im Jahr 1995 und der damit in Kraft tretenden EU-Weinmarktordnung sind einige Direktträgersorten für die Weinproduktion erneut nicht mehr zulässig. Mit der Rebsortenklassifizierung in der Weinbauverordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 14. Mai 2003 gelten alle zum Zeitpunkt des Inkrattretens der Verordnung ausgepflanzten Rebsorten, mit einigen genannten Ausnahmen, bis zum 31. 12. 2030 als vorübergehend zugelassene Rebsorten. Damit sind die Uhudlersorten Ripatella, Delaware, Concordia und Elvira als vorübergehend zugelassene Rebsorten einzustufen und können zumindest bis 2030 unbeschränkt in Verkehr gesetzt werden. |
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Der Uhudler hat im Südburgenland für einen Aufschwung gesorgt und ist inzwischen ein wichtiger Wirtschaftszweig. Der Uhudler ist das Aushängeschild des Südburgenlandes. Wenn der Uhudler verschwindet, wäre das eine Katastrophe. Deshalb fordern alle Parteien, dass sich die Regierung auf EU-Ebene für den Erhalt und die Zulassung von Uhudler-Rebflächen über das Jahr 2030 hinaus einsetzt. |
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Die Gemeinde Heiligenbrunn (im Bezirk Güssing) gilt als die Uhudler-Gemeinde schelchthin. Die etwa 150 aus Holz und Lehm gebauten und mit Stroh gedeckten kleinen Kellerstöckl (Keller) sind absolut sehenswert. In einigen von ihnen findet man urig-gemütliche Buschenschanken. |
Die Qualität des Uhudlers wurde in den letzten Jahren durch bessere Kellertechniken, bessere Ausbildung der Produzenten und den Kontrollen seitens des Vereins "Freunde des Uhudlers" deutlich verbessert. Alljährlich werden drei Verkostungen im Rahmen einer Kostkommission durchgeführt, bei denen die Weine auf Sortencharakter, Reintönigkeit und Sauberkeit geprüft werden. Neben der sensorischen Überprüfung werden die Weine auch noch chemisch überprüft. Nur die Weine, die die Prüfung bestehen, dürfen die Bezeichnung "Uhudler", sowie das Gemeinschaftsetikett tragen, wie auch den Originalkorken mit Uhudler-Eindruck. Der Name Uhudler ist markenrechtlich geschützt und darf ausschließlich im Südburgenland (in Jennersdorf, Güssing und Oberwart) verwendet werden. |
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Im Burgenland wurde, um einheimische kulinarische Traditionen zu pflegen,
ein Slow-Food-Convivium gegründet. Eine der (de facto nur von der Agrarlobby der EU) bedrohten Spezialitäten ist der Uhudler. Wenn es nach der EU ginge, müssten alle Direktträger-Reben innerhalb weniger Jahre aus Europa verschwinden. Der vordergründige Anlass für dieses Verbot ist, wie bereits erläutert, der höhere Methanolgehalt im Wein. Die Wahrheit liegt aber in der Weinüberproduktion in der EU. Kälteresistente Reben wie die Amerikanerreben würden auch in nördlichen Gegenden Weinanbau ermöglichen. Nur verständlich, dass die Agrarminister der Überschuss produzierenden Mittelmeerländer deshalb Weine wie den Uhudler angreifen. Das Slow- Food-Convivium will daher den Uhudler unter den Schutz eines internationalen Präsidiums stellen. |
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Weil eine Anfechtung der EU-Richtlinie höchstwahrscheinlich zum Scheitern verurteilt wäre, wurde, um den Fortbestand des Uhudlers auch nach 2030 zu sichern, vorgeschlagen, relevante Weinsorten in das Obstweingesetz einzugliedern, da dieses Gesetz größtenteils auf Bundesebene bestimmt wird und somit von den EU-Gesetzen unberührt bliebe. |
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Wegen der massiven rechtlichen und fachlichen Bedenken gegen eine solche "Verkleidung" des Uhudlers als Obstwein, braucht es deshalb eine sicherere Lösung. Nach EU-Recht verboten sind nur ein kleiner Teil der Uhudler-Reben. Zahlreiche Sorten dürfen als sogenannte "Kreuzungen mit der Edelweinrebe Vitis vinifera" ganz legal angebaut werden, sobald sie in die Burgenländische Weinbauverordnung aufgenommen seien. Burgenlands Agrarlandesrätin Verena Dunst (SPÖ) will genau das: Zehn Uhudler-Rebsorten in die Burgenländische Weinbauverordnung aufnehmen lassen. Damit wäre der zeitlich unbegrenzte Anbau im Südburgenland möglich. |
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