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Obwohl Deutsch die Muttersprache
der Bevölkerungsmehrheit ist und daher laut Verfassung
als Staatssprache definiert ist, sind in Österreich auch
die Sprachen einiger ethnischer Minderheiten gesetzlich geschützt. |
Burgenlandkroatisch, Jenisch,
Romanes, Slowakisch, Slowenisch, Tschechisch und Ungarisch sind
Sprachen der autochthonen Minderheiten in Österreich. Die
Sprachen dieser ethnischen Minderheiten sind, mit Ausnahme der
Jenischen, gesetzlich geschützt. Die Minderheiten
haben in bestimmten Regionen Anspruch auf muttersprachlichen
Unterricht. Burgenlandkroatisch und Slowenisch sind
in einigen Amtsbezirken, Ungarisch ist in vier Gemeinden des
Burgenlandes zusätzlich zur deutschen Sprache Amtssprache. |
Auch sind in Ortschaften mit einer bestimmten Anzahl von
Angehörigen autochthoner Volksgruppen topographische
Aufschriften zweisprachig anzubringen. Diese im Volksgruppengesetz
aus dem Jahr 1976 näher ausgeführten Rechte wurden
im Burgenland im Jahr 2000 vollständig, in Kärnten
jedoch nur teilweise umgesetzt. Durch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs
aus dem Jahr 2001, welches Teile dieses Volksgruppengesetzes
als verfassungswidrig aufhob, müssten aber sowohl im Burgenland
als auch in Kärnten zusätzliche zweisprachige topographische
Aufschriften angebracht werden (siehe Ortstafelstreit). |
Die Anerkennung der Minderheitenrechte
der kroatischen und slowenischen Minderheit in Burgenland, Kärnten
und der Steiermark (damit auch ihrer Sprache) ist in Artikel
Sieben des Staatsvertrages von 1955 festgeschrieben. |
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Zwischen Selbstfindung und Identitätsverlust: Ethnische Minderheiten in Europa |
Wozu Ausländer?
Eine Chance für
unsere Gesellschaft |
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Die Anerkennung der ungarischen
Sprache in vier Gemeinden des Burgenlandes folgt aus
Bestimmungen der Amtssprachenverordnung (ungarisch) auf der
Basis des österreichischen Volksgruppengesetzes. |
Die Jenischen schätzen,
dass in Österreich rund 30.000 Angehörige ihres Volkes
leben. Der österreichische Staat sublimiert bislang diese
Gruppe zu Sinti und Roma und entwickelte keine eigene Minderheitenpolitik
für sie, obwohl vom Jenischen Kulturverband Österreich
genau das eingefordert wird. |
Eine hohe Anzahl von Sprechern
anderer Sprachen, vor allem Türkisch und der Sprachen des
ehemaligen Jugoslawiens, die teilweise auch Staatsbürger
sind, haben heute zwar ihren Lebensmittelpunkt in Österreich,
ihre Sprachen fallen aber nicht unter dem Minderheitenschutzrecht
und brauchen daher in den Schulen auch nicht berücksichtigt
werden. |
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Anerkannte Minderheitensprachen |
Sprecherzahl |
Ungarisch |
40.583 |
Slowenisch |
24.855 |
Burgenlandkroatisch |
19.412 |
Tschechisch |
17.742 |
Slowakisch |
10.234 |
Romani |
6.273 |
Windisch |
568 |
Österreichische Gebärdensprache |
9.000 |
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