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Im Revolutionsjahr 1848 war es auch in Ungarn zur Revolution gekommen. Dieser Aufstand hatte sich aber zu einem richtigen Unabhängigkeitskrieg gegen die Vorherrschaft der österreichischen Habsburger entwickelt. |
Am 14. April 1849 hatte der ungarische Reichstag seine Unabhängigkeit vom Hause Habsburg-Lothringen erklärt und die Republik ausgerufen. |
Durch die Unterstützung Russlands konnte das Kaiserreich den Krieg für sich entscheiden. Ungarns Ministerpräsident Lajos Kossuth dankte am 11. August 1849 ab und nach der Schlacht von Schäßburg, am 13. August, kapitulierten die Ungarn. Die Revolution im ungarischen Teil der Monarchie war somit zu seinem Ende gekommen. |
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Nach der Kapitulation Ungarns wurde die innere Autonomie Ungarns stark eingeschränkt. Erzherzog Albrecht von Habsburg wurde zum Statthalter des Königreich Ungarn bestellt und versuchte, eine Germanisierung des Landes durchzuführen. Daraufhin trat das ganze Land geschlossen in einen passiven Widerstand. |
1866, nach der Niederlage Österreichs und seinen Verbündeten im Deutschen Krieg, änderte sich die Situation. Unter dem Schock der Niederlage verwandelte sich das absolutistische Kaiserreich zu Österreich-Ungarn. Das Kaiserreich war gezwungen, eine Lösung der Nationalitätenfrage im Vielvölkerstaat zu finden. |
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Kaisertum und Doppelmonarchie |
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Deshalb traten im Jahr 1866 die kaiserliche Regierung und der ungarische Landtag zusammen, um zu verhandeln. Die Verhandlungen führten zunächst im Feber 1867 zur Wiederherstellung des ungarischen Reichstages von 1848 und zur Bildung eines konstitutionellen ungarischen Ministeriums. |
Durch die als Österreichisch-Ungarischen Ausgleich bekannten verfassungsrechtlichen Vereinbarungen entstand am 8. Juni 1867 die Österreichisch-Ungarische Monarchie, auch als Donaumonarchie oder Doppelmonarchie bekannt, ein Vielvölkerstaat, der aus dem Kaisertum Österreich hervorging. |
Dei Doppelmonarchie setzte sich aus zwei Teilstaaten zusammen: |
- im Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern (den deutschen und slawischen Kronländern)
- Ländern der heiligen ungarischen Stephanskrone
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Jedes der Teilstaaten hatte ein eigenes Parlament, und es gab weder einen gemeinsamen Regierungschef noch ein gemeinsames Kabinett. Nur die Außenpolizik und die Verteidigung wurden von gemeinsamen Ministern, die direkt dem Kaiser unterstanden, geregelt. Es gab keine separate und gleichberechtigte ungarische Armee. |
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Zu „Cisleithanien“ gehörten: |
- die österreichischen Erbländer:
Erzherzogtum Österreich unter der Enns (14), Erzherzogtum Österreich ob der Enns (8), Herzogtum Kärnten (3), Herzogtum Krain (4), Herzogtum Salzburg (10), Herzogtum Steiermark (12), gefürstete Grafschaft Tirol (13) mit Vorarlberg (15), Küstenland, bestehend aus der gefürsteten Grafschaft Görz, Gradisca, Triest und der Markgrafschaft Istrien (7)
- die Länder der Böhmischen Krone:
(Königreich Böhmen (1), Markgrafschaft Mähren (9), Herzogtum Schlesien (11)
- das Königreich Galizien und Lodomerien (6)
- das Königreich Dalmatien (5)
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Zu den „Ländern der Ungarischen Krone“ (Translethanien) gehörten: |
- das Königreich Ungarn (16)
- das Königreich Kroatien (17)
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Die weiteren nationalen Minderheiten wurden de facto unter die Obhut der beiden Nationen gestellt. 1878 kam das gemeinsam verwaltete Bosnien-Herzegowina hinzu. Diese im Ausgleich vereinbarte Realunion zwischen Österreich und Ungarn sollte bis zum 31. Oktober 1918 andauern. |
Die vor allem bei Beamten und Juristen gebräuchliche Bezeichnung für den nördlichen und westlichen Teil Österreich-Ungarns war Cisleithanien (Land diesseits der Leitha). Die Bezeichnung Österreich für dieses Gebiet wurde offiziell erst 1915 gebraucht, obwohl dies nicht korrekt war, da so die slawischen Kronländer unerwähnt blieben. Die offizielle Bezeichnung für diesen Teil des Reiches war (bis 1915) daher "die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder". |
Mit einer Fläche von 676.615 km² und 52,8 Mio. Menschen (1914) war Österreich-Ungarn, nach Russland, der zweitgrößte
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Wappen Österreich-Ungarns |
und von seiner Bevölkerungszahl, nach Russland und dem
Deutschen Reich, der drittgrößte Staat Europas. Sein Staatsgebiet umfasste die heutigen Staaten
Österreich, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien,
Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Teile des heutigen Rumäniens,
Montenegros, Polens, der Ukraine, Italiens und Serbiens. |
Die Ausgleichsvereinbarungen
sicherten die Gleichberechtigung der
beiden (Teil-)Staaten im Verhältnis zueinander. Das gemeinsame
Staatsoberhaupt war der Kaiser von Österreich und Apostolische
König von Ungarn aus dem Haus Habsburg-Lothringen Franz Josef I., der von
1867 bis 1916 regierte. Somit fiel die Geschichte der österreichisch-ungarischen Monarchie fast zur Gänze in die Regierungszeit von Kaiser Franz Joseph I. Nach seinem Tod (21. 11. 1916) übernahm sein Großneffe als Kaiser Karl I. (in Ungarn als König Karl IV.) das Reich. Gemeinsam nennen sich die beiden Teilstaaten sich k. u. k. (kaiserlich und königlich). Robert Musil wird deshalb die Doppelmonarchie später "Kakanien" nennen. |
Franz Joseph I. war das gemeinsame konstitutionelle Staatsoberhaupt, unter dessen Leitung sowohl die Außenpolitik, das gemeinsame Heer und die Kriegsmarine sowie die dazu nötigen Finanzen gemeinsam verwaltet wurden. Alle anderen Angelegenheiten konnten Österreich und Ungarn getrennt regeln. Darüber wurde aber noch jahrelang verhandelt. Immerhin war Kaiser (und König) Franz Joseph I. nach dem Ausgleich penibel darauf bedacht, die beiden Hälften des Reiches gleich zu behandeln. |
Obwohl die Doppelmonarchie als gemeinsamer Wirtschaftsraum prosperierte, führten die Autonomie der Ungarn und die ungarische Magyarisierungspolitik zu ethnischen Spannungen und zu Forderungen der anderen Nationalitäten. Die nichtdeutschen Bevölkerungsteile hatten es in Österreich, wo zumindest de jure alle Nationalitäten gleichberechtigt waren, wesentlich bessere Bedingungen als die nichtmagyarischen in Ungarn, die immerhin die Hälfte der Bevölkerung ausmachten und durch Schulgesetze und Wahlrecht diskriminiert wurden. |
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Im Artikel 25 des Berliner Vertrages vom 13. Juli 1878, das nach dem Ende der Balkankrise eine neue Friedensordnung für Südosteuropa regelte, wurden die osmanischen Provinzen Bosnien, Herzegowina sowie den Sandschak von Novi Pazar (die formal aber Bestandteile des Osmanischen Reiches blieben) unbefristet unter österreichisch-ungarische Verwaltung gestellt. Im so genannten Okkupationsfeldzug von 1878 eroberte Österreich-Ungarn das ihm zugesprochene Bosnien und die Herzegowina. |
Als im Osmanischen Reich 1908 die Jungtürkische Revolution ausbrach, beschloss Kaiser Franz Joseph, Bosnien und die Herzegowina, die seit dreißig Jahren von Österreich-Ungarn verwaltet, aufgebaut und modernisiert worden war, auch offiziell dem Reich einzuverleiben. Was am 5. Oktober 1908 auch geschah. Die von keiner internationalen Konferenz gebilligte Annexion Bosniens und der Herzegowina führte in Europa zu Unruhen und Protesten (Bosnienkrise). Letztere aus dem Osmanischen Reich, das mit einem Handelsboykott gegen Waren aus Österreich reagierte, aus Serbien, in dem man Bosnien-Herzegowina zur eigenen Interessensphäre zählte, und aus Russland. In verschiedenen Städten des Reiches kam es wegen nationaler Aufwallungen zu Krawallen. Nur durch Verzicht auf alle Rechte im Sandschak Novi Pazar und gegen Zahlung von 2,5 Millionen osmanischen Pfund konnte Österreich-Ungarn am 26. Feber 1909 sich mit dem Osmanischen Reich einigen. |
Am 28. Juni 1914 wurden der österreichische Thronfolger Franz Ferdinand und seine Frau Sophie Herzogin von Hohenberg bei einem Besuch in Sarajevo, der Hauptstadt Bosniens, vom serbischen Nationalisten Gavrilo Princip erschossen (Attentat von Sarajevo []). Dies führte zu einer schweren Staatskrise, der sogenannten Julikrise. |
Weil nach Ansicht der Österreicher Princip mit Mitwisserschaft, wenn nicht sogar im Auftrag des serbischen Geheimdienstes gehandelt hatte, stellte Österreich-Ungarn am 23. Juli ein Ultimatum an Serbien. Zwar zeigten sich die Serben nachgiebig und kooperativ, sie akzeptierten aber nicht alle Bedingungen. In völliger Verkennung der Weltlage und der Schwäche des Reiches bewegten österreichisch-ungarische Spitzenpolitiker und Militärs den 84-jährigen Franz Joseph, Serbien den Krieg zu erklären, was am 28. Juli auch erfolgte. Das löste eine Kettenreaktion von Kriegserklärungen aus, wodurch der "Große Krieg" (der Erste Weltkrieg) nicht mehr aufzuhalten war. |
Die wichtigsten Kriegsgegner in diesem Ersten Weltkrieg, der bis 1918 ging, waren die Mittelmächte (das Deutsche Reich, Österreich-Ungarn, Bulgarien und die Türkei) auf der einen und die "Entente" (Frankreich, Großbritannien und Russland) mit den weiteren Alliierten Italien, Griechenland und die USA) auf der anderen Seite. |
Nach dem Tod Kaiser Franz Josephs im November 1916 bemühte sich sein Nachfolger, Kaiser Karl I., um einen Friedensschluss, blieb dabei aber erfolglos. 1918 griffen Streiks und Meutereien um sich, deutliche Erscheinungen eines Zerfalls des Reiches. Eine letzte Offensive im Juni 1918 sollte noch eine militärische Entscheidung erzwingen, doch sie scheiterte am Piave. Der Zerfall der Armee war unaufhaltsam. Als sich das Ende des Krieges mit der Niederlage der Achsenmächte abzeichnete, war auch klar, dass die k. u. k. Monarchie zerfallen würde. |
Die Führer der einzelnen Nationen des Reiches hatten entweder ihre eigenen nationalen Staaten (wie die Tschechoslowakei) proklamiert oder angekündigt, sich an andere Staaten (z.B. an Italien) anschließen zu wollen. Mit einem “Völkermanifest” vom 16. Oktober 1918 versuchte Kaiser Karl I. zwar noch einmal, das Auseinanderbrechen Österreich-Ungarns zu verhindern, indem er die k. u. k. Monarchie in eine Föderation umwandeln wollte. Doch am 21. Oktober wurde bereits in Wien die Provisorische Nationalversammlung für Deutsch-Österreich gegründet. Am 26. Oktober löste Kaiser Karl I. durch ein Telegramm an Kaiser Wilhelm II. das Bündnis Österreich-Ungarns mit Deutschland auf, am folgenden Tag bat er die Alliierten um einen Sonderfrieden. Am 3. November 1918 unterzeichnete Österreich-Ungarn in der Villa Giusti bei Padua einen Waffenstillstand. |
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Am 11. November 1918 wurde Karl I. dazu bewogen, auf "jeden Anteil an den Staatsgeschäften" zu verzichten. Die förmliche Abdankung lehnte er ab. |
Der Vielvölkerstaa Österreich-Ungarnt scheiterte letztlich an der Nationalitätenfrage. In Cisleithanien lebten 1910 35,5 % Deutschsprachige (im Gesamtgebiet 19,12 %), in Transleithanien 48 % Magyaren (im eigentlichen Ungarn 54,5 %, im Gesamtstaat 19,12 %), Tschechen und Slowaken stellten 16,5 %, Serben und Kroaten 10,5 %, Polen 10 %, Ukrainer 8 %, Rumänen 6,5 %, Slowenen 2,5 %, Italiener und andere 2 % der Einwohner. LANDKARTE ÖSTERREICH-UNGARN |
Im Vertrag von Saint Germain (10. September 1919) mit Österreich und im Vertrag von Trianon (4. Juni 1920) mit Ungarn wurden die meistens bereits erfolgten Gebietsabtretungen und Grenzen der Nachfolgestaaten der Monarchie offiziell festgelegt. Die Verträge bestätigten die völkerrechtliche Anerkennung der neuen Staaten Ungarn, Polen, Tschechoslowakei, Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen sowie Gebietsabtretungen an Italien und Rumänien. "Deutschösterreich", jetzt "Republik Österreich“ genannt, wurde der Anschluss an die neue Deutsche Republik verboten. Ungarn musste auf zwei Drittel seines Staatsgebiets verzichten und die Habsburger wurden entthront. |
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